Im wissenschaftlichen Bereich sind Lizenzen, die die Weiterverwendung von Inhalten erlauben, auf dem Weg zum De-Facto-Standard. Ob wissenschaftliche Publikationen, einschlägige Blogs oder so genannte Open Educational Resources. Besonders die Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen erleichtert die Nachnutzung sehr. Auch wir haben hier im Blog schon von anderen erstellte Texte und Bilder nachgenutzt, zum Beispiel diesen Artikel über das Open-Access-Publizieren, der ursprünglich von der Fraunhofer-Gesellschaft stammt.
Dies sind gute Gründe, der Universitätsbibliothek TU Berlin zu folgen und die Inhalte unseres Blogs – sofern nicht anders gekennzeichnet – ab sofort und auch rückwirkend unter die Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (auch CC BY 4.0 genannt) zu stellen. Ausgenommen von der Lizenz sind Abbildungen, Screenshots und Logos.Damit dürfen die Inhalte in jedwedem Format oder Medium vervielfältigt und weiterverbreitet werden. Auch ist es erlaubt, Inhalte zu remixen, zu verändern oder darauf aufzubauen und zwar für beliebige Zwecke. Einzige Bedingung für die Nachnutzung ist die angemessene Angabe der Urheber- und Rechteangaben sowie der Hinweis darauf, ob Änderungen am ursprünglichen Inhalt vorgenommen wurden.
Der vorherige Absatz ist ein gutes Beispiel für eine Weiterverbreitung. Er stammt aus dem oben erwähnten Blog der Universitätsbibliothek TU Berlin und wurde dort von Anke Quast unter der Lizenz CC BY 4.0 veröffentlicht.
Über eine Rückmeldung zu weiterverwendeten Texten würden wir uns natürlich sehr freuen.
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