Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und viele andere Wissenschaftsorganisationen setzen zur Lizenzierung von wissenschaftlichen Publikationen auf Creative-Commons-Lizenzen. Auch auf SerWisS, dem Server für Wissenschaftliche Schriften der Hochschule Hannover, kann man diese Lizenzen seit vielen Jahren in verschiedenen Ausprägungen auswählen.
Nun haben wir die zur Auswahl stehenden Lizenzen aktualisiert. Standen bislang die Creative-Commons-Lizenzen in der dritten Version zur Verfügung, können wir nun die vierte Version anbieten, also sozusagen in einer neueren Auflage. Die erste Arbeit unter neuer (CC-BY)-Lizenz – „Erschließung historischer Bestände mit RDA“ von Tatiana Walther – wurde gerade veröffentlicht.
Worin bestehen nun wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Versionen?
1. Data Mining ist ausdrücklich keine Bearbeitung
In der neuen Version wird klargestellt, dass aus Sicht der Lizenzen keine Bearbeitungen entstehen, wenn Data Mining und Text Mining auf die lizenzierten Inhalte angewandt werden. Das gilt zwar in vielen Rechtsordnungen weltweit ohnehin, in einigen ist es jedoch zweifelhaft oder es wird sogar über Data Mining als eigene Nutzungsart diskutiert. Nutzer könnten daher aus Vorsicht davon abgehalten werden, Content auszuwerten, der unter einer CC-Lizenz steht, die keine Bearbeitungen erlaubt. Der neue Lizenztext sorgt hier für klare Verhältnisse.
2. Verwandte Schutzrechte allgemein umfasst
Da immer wieder in einzelnen Ländern neue sogenannte „verwandte Schutzrechte“ eingeführt werden, wie Z.B. in Deutschland mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverlage, enthalten die CC-Lizenzen der Version 4.0 nun eine abstrakte Umschreibung dieser Rechte. Dadurch soll erreicht werden, dass der Strauß mitlizenzierter Rechte flexibel dem entspricht, was jeweils gerade im Urheberrecht vorgesehen ist. Das Ziel dabei ist, stets möglichst alle relevanten Rechte mit zu erfassen und freizugeben, damit möglichst wenig an weiterer Rechteklärung nötig ist.
3. Neue Heilungsfrist bei Lizenzverstößen
Bisher führte selbst ein versehentlicher Lizenzverstoß dazu, dass die jeweilige CC-Lizenz für den verstoßenden Nutzer entfiel. Nun wurde eine Klausel eingefügt, die es ähnlich auch in anderen Standardlizenzen gibt und die die Lizenz automatisch wieder aufleben lässt, wenn der Verstoß innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Bekanntwerden abgestellt wird.
4. Share Alike: Letzte vergebene Lizenz zählt
Wird ein Werk mehrfach bearbeitet und gemäß Share Alike wieder neu lizenziert, reicht es künftig aus, die letzte (rechtmäßig) vergebene Lizenz einzuhalten. Hintergrund ist, dass streng genommen immer nur der Beitrag der oder des Bearbeitenden neu lizenziert wird und ansonsten die für frühere Bearbeitungen vergebenen Lizenzen daneben weiter bestehen und weiter zu beachten sind. Dadurch können sich viele Schichten zu beachtender Lizenzen um ein mehrfach bearbeitetes Werk herum bilden.
Auf SerWisS stehen Ihnen ab sofort alle sechs Kernlizenzen in der aktuellsten Version 4.0 zur Verfügung. AutorInnen, die ältere, schon auf SerWisS veröffentlichte Publikationen auf eine neuere Lizenz-Version umstellen möchten, können sich gerne an uns wenden.
Große Teile dieses Artikels hier konnten übrigens – dank einer CC-BY-2.0-Lizenz – aus einem Text von John Weitzmann auf iRights.info übernommen werden.