Neben der Ehe für alle und dem „Facebook-Gesetz“ hat der Bundestag heute auch neue Regelungen im Urheberrecht beschlossen.
Das Gesetz strukturiert die gesetzlichen Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung grundlegend neu und wird von den Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und Bibliotheken einhellig begrüßt. Er regelt deutlich klarer als bisher, welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Bei den in der Praxis sehr wichtigen digitalen Semesterapparaten wird es keinen Lizenzvorrang geben, so dass Dozenten nicht aufwändig prüfen müssen, ob ein „angemessenes Lizenzangebot“ vorliegt.
Vom Tisch ist damit auch der Streit um die Frage, ob die angemessene Vergütung der Autoren einzeln oder pauschal abgerechnet werden muss. Ende letzten Jahres wurde in letzter Minute ein Kompromiss gefunden, der verhinderte, dass beispielsweise der Zugriff auf Dokumente auf der Lernplattform Moodle eingeschränkt bzw. zunächst gesperrt werden musste. Das neue Recht regelt eindeutig, dass die Nutzung urheberrechtlich relevanter Texte pauschal abzurechen sei.
Gegen das Gesetz gab es bis zuletzt Einwände und Widerstand insbesondere von Buch- und Zeitungsverlagen, die auf Änderungen bzw. ein Verschieben auf die nächste Legislaturperiode drängten. Auf ihre Initiative wurden leider gegenüber dem ersten Entwurf des Gesetzes noch zwei Änderungen aufgenommen: Nicht mehr genutzt werden dürfen zukünftig Zeitungsartikel und vergleichbare Presseerzeugnisse in Lernmanagementsystemen und auch bei der bibliothekarischen Fernleihe. Außerdem wurden die neuen Regelungen auf fünf Jahre befristet. Hier besteht allerdings die Hoffnung, dass eine Verlängerung oder Entfristung erfolgen kann, wenn sich die Regelungen bewähren und die skizzierten Untergangsszenarien für die Verlagswirtschaft nicht eintreten werden.
„Die Reform ermöglicht, dass in Deutschland Bildung, Forschung, Lehre und Unterricht auch zukünftig ihren gesicherten Platz in der modernen Wissensgesellschaft haben. Wie bei jedem mühsam gefundenen Kompromiss hätten wir aber auch einige Punkte aus unserer Perspektive gerne anders geregelt gesehen. Insgesamt jedoch gibt es deutlich mehr Licht als Schatten“, so Barbara Lison, Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes.