Biblioblog der Hochschule Hannover

Urheberrecht § 52a – jetzt doch keine Einschränkungen!

Die drohende Einschränkung, dass ab dem 01.01.2017 keine urheberrechtlich relevanten Texte mehr in Moodle zur Verfügung gestellt werden dürfen, ist erst einmal vom Tisch. Die von der Hochschulrektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und der VG WORT gegründete gemeinsame Arbeitsgruppe hat eine einvernehmliche Lösung für die Handhabung des Urheberrechts im Kontext der Lehre an Hochschulen entwickelt.

Danach haben die Beteiligten vereinbart, die pauschale Abgeltung der Ansprüche der VG WORT nach § 52a UrhG zunächst bis zum 30. September 2017 fortzuführen. Diese Vereinbarung ermöglicht somit den Hochschulen eine Nutzung des § 52a UrhG im bisherigen Umfang auch über den 31. Dezember 2016 hinaus.

Bleibt zu hoffen, dass jetzt in Ruhe auch eine dauerhafte, sinnvolle und praktikable Lösung gefunden wird.

 

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